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Landwirtschaftliche Foliensammlung

landwirtschaftliche Folien

Hier beantragen Sie die Abholung landwirtschaftlicher Folien

Gesammelt werden:

a) Dicke Folien aus der klassischen Silage (Gras- bzw. Maissilage) besenrein, d.h. frei von jeglichen organischen Anhaftungen und gebündelt.

b) Dünne Folien wie z.B. Strechfolien aus den Bereichen Rundballensilage, Spargelanbau und Gartenbaubereich sowie Netze von Rundballen, besenrein, d.h. frei von jeglichen organischen Anhaftungen und gebündelt - Kunstdüngersäcke, vollkommen entleert

c) BigBags aus der Landwirtschaft, vollkommen entleert, frei von Anhaftungen und gebündelt

NICHT gesammelt werden:

- Folien und BigBags aus der Bauwirtschaft
- Kunststoffbindegarn und Hartplastikverpackungsbänder
- Styropor
- Spritzmittelkanister
- Sonstige Kunststoffabfälle wie Plastikflaschen, Plastiktüten usw.
- Haus- und Sperrmüll sowie sonstige Abfälle wie Holz, Glas, Steine, Metalle usw.

Das abholende Personal hat die Anweisung, die bereitgestellten Materialien auf Einhaltung der Sammelkriterien zu überprüfen. Nicht nach den Sammelkriterien vorsortierte Fraktionen können ohne enormen zusätzlichen Aufwand nicht der Verwertung zugeführt und müssen deshalb an der Abholstelle zurückgelassen werden. Dies gilt auch für Material, dass nicht den Sammelkriterien entspricht, d.h. andere, nicht zugelassene Materialien enthält. Der Abfallbesitzer hat unverzüglich dafür zu sorgen, dass dieses Material von der Abholstelle entfernt und ordnungsgemäß entsorgt wird.